Anruf
Erreichbar unter 0176 – 314 746 75.
Ich arbeite mit Patienten, die eine private Krankenversicherung/ Zusatzkrankenversicherung haben oder Selbstzahler sind.
Das heißt, Kosten, die nicht von der Krankenkasse, privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung übernommen werden, werden vom Patienten selbst bezahlt. Sie richten sich nach Bedarf und Umfang der jeweiligen Behandlung. Das besprechen wir gerne im kostenfreien, telefonischen Erstgespräch.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung beim psychotherapeutischen Heilpraktiker leider nicht.
Private Kranken-zusatz-Versicherung
Besonders für Pflichtversicherte kann es sich lohnen eine private Zusatzkrankenversicherung abzuschließen, die die Kosten für psychotherapeutische Heilpraktiker in der Regel übernimmt.
Eine Zusatzkrankenversicherung kann oft schon für einen relativ geringen Beitrag abgeschlossen werden, wobei vorher darauf geachtet werden sollte, welche Leistungen, in welchem Umfang erstattet werden und ob Wartezeiten bestehen.
Übernahme der Kosten
Bitte informieren Sie sich auf jedenfall vor Beginn der Therapie bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Ihrer Zusatzversicherung über eine mögliche Kostenübernahme.
Lassen Sie sich den Umfang der Erstattung, wie z. B. die Anzahl der Sitzungen oder die Höhe der Kostenübernahme schriftlich bestätigen.
Die Behandlungskosten müssen Sie im Nachhinein selbst mit ihrer Versicherung abrechnen.
Kosten für Selbstzahler
Wir führen zunächst ein erstes, kostenfreies telefonisches Kennenlerngespräch, damit wir heraus finden können, ob Sie mit ihrem Problem bei mir gut aufgehoben sind und wir zusammen arbeiten können.
Das Honorar für meine Leistungen ist jeweils am Tag der Behandlung privat zu entrichten. Wie viele Sitzungen Sie benötigen, kann ich abschätzen, sobald ich mir ein konkretes Bild von ihrer Ausgangssituation gemacht habe. Ich arbeite lösungs- und zielorientiert, damit eine nachhaltige Verbesserung so schnell wie möglich eintreten kann.
Damit ich Termine in meiner psychotherapeutischen Heilpraktiker Praxis verlässlich planen und Termine gewährleisten kann, bitte ich Sie, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, diesen möglichst 24 Stunden vorher abzusagen.
Bei vereinbarten Terminen, die ohne Absage nicht wahrgenommen werden, muss ich leider ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen.